Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Behördengänge, die rund um das Thema Geburt wichtig sind.

1) Vaterschaftsanerkennung (bei nicht verheirateten Paaren), Sorgerechtserklärung

Kontaktadresse:

Landesamt für Gesundheit und Soziales (kurz: LAGuS)

Friedrich-Engels-Platz 5-8, 18055 Rostock

Öffnungszeiten: Mo. 9-12 Uhr Die 9-12 Uhr und 14-17.00 Uhr sowie Do. 9 - 12 Uhr 

Bitte einen Termin rechtzeitig vor der Geburt des Kindes vereinbaren. Dann kann der Vater des Kindes sofort in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Vor der Geburt ist das kostenlos und nur wenig aufwendig. Unverheiratete Eltern können das gemeinsame Sorgerecht erhalten, indem sie übereinstimmende Sorgeerklärungen beim Jugendamt abgeben.
https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Versorgungsamt/

 

Jeden Dienstag kann im LAGuS am Standort in Rostock Elterngeld + Kindergeld/Kinderzuschlag beantragt werden. Ein besonderes Angebot für die Eltern, die somit einen Behördengang sparen. Die Kollegen der Familienkasse sind dann zu den Sprechzeiten mit vor Ort.

 

2) Geburtsurkunde (nach der Geburt des Kindes)

Kontaktadresse:

Standesamt Rostock

Hinter dem Rathaus 5, 18055 Rostock (Tel. 0381-381 1470)

https://rathaus.rostock.de/de/service/dienstleistungen/geburtsurkunde_beantragen/250678

 

3) Kindergeld beantragen (nach der Geburt des Kindes)

https://rathaus.rostock.de/de/service/dienstleistungen/kindergeld_bewilligung/320373

Das Kindergeld wird nach der Geburt des Kindes bei der FamilienkasseFamilienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.  der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Es wird für jedes Kind mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Sollte sich das Kind danach noch in einer Schul- oder Berufsausbildung sowie im Studium befinden, kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängern.

 

4) Elterngeldstelle Rostock

Kontaktadresse:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Friedrich-Engels-Platz 5-8

18059 Rostock

Tel. 0381 331 59 142 

Öffnungszeiten: Mo./Die./Do. jeweils 9-12 Uhr sowie Die. auch 14 - 17 Uhr

Elterngeld wird schriftlich beantragt. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten drei Monate  vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. Weitere Informationen unter:

https://rathaus.rostock.de/de/service/dienstleistungen/elterngeld/250561

Antrag auf Elterngeld siehe:

http://www.elterngeld.net/mecklenburg-vorpommern/ab_01_07_2015/Elterngeldantrag.pdf

 

 

5) Berechtigungsschein für Kindertagesstätte

Kontaktadresse:

LAGuS (siehe oben)

Zuvor sollten Sie eine (oder mehrere) Kindertageseinrichtungen / Tagespflegepersonen aussuchen und dort nachfragen, ob ein Platz frei ist (bzw. vormerken lassen). Frühestens 3 Monate vor Betreuungsbeginn beantragt man im LAGuS einen Berechtigungsschein, den man dann zur gewünschten Kindertageseinrichtung usw. abgibt (erst dann kann ein Betreuungsvertrag abgeschlossen werden).  

Bedingungen und weitere Erläuterungen für den Berechtigungsschein erhalten Sie ausführlich unter diesem Link: rostock.rathaus.de